Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung für’s Finanzamt
Jede Spende an den DKSB können Sie steuerlich absetzen. Eine Zuwendungsbestätigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung zwar nur für Beträge über 200 Euro. Auf Wunsch erhalten Sie aber über jede Spendenhöhe eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV). Aus diesem Grund geben Sie bitte im Verwendungszweck auch unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift an.


